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AGB

1. GELTUNGSBEREICH DER AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge des Fitness Fuldatal. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Fitness Fuldatal abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind. Der Mitgliedsbeitrag umfasst die Studionutzung auf Mietbasis.

 

2. KEIN ANBIETEN VON GEWERBLICHEN TRAININGSDIENSTleistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge des Fitness Fuldatal. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Fitness Fuldatal abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.

 

3. ZUTRITT NUR MIT MITGLIEDSKARTE

Das Mitglied erhält beim Online-Vertragsschluss die Mitgliedskarte per Post,  welcher ihm den Zutritt zum Studio gewährt.

Durch die Mitgliedskarte erhält das Mitglied Zutritt in das Studio. Ohne Mitnahme der Mitgliedskarte ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

Die Mitgliedskarte ist personengebunden und darf nicht weitergegeben werden. Möchte das Mitglied eine weitere Person in das Studio mitnehmen, geht das nur mit voriger Absprache mit dem Fitness Fuldatal. Bei Zuwiderhandlungen wird der Zugang zum Studio auf die Betreuungszeiten begrenzt und ein Schadensersatz von 250€ erhoben.

 

4. EINVERSTÄNDNIS VIDEOÜBERWACHUNG

IM STUDIO WERDEN ZUR ERHÖHUNG DER SICHERHEIT TEILBEREICHE DURCH VIDEOKAMERAS ÜBERWACHT. EINZELFALLBEZOGEN WERDEN AUFNAHMEN GESPEICHERT, SOWEIT UND SOLANGE DIES ZUR SICHERHEIT DER MITGLIEDER UND ZUR AUFKLÄRUNG VON STRAFTATEN NOTWENDIG IST. DAS MITGLIED STIMMT EINER DAUERHAFTEN KAMERAÜBERWACHUNG ZUR SICHERHEITSERHÖHUNG ZU.

 

5. ANGABE EINER E-MAIL-ADRESSE / ÄNDERUNGEN VON MITGLIEDSDATEN

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Fitness Fuldatal bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. dem Fitness Fuldatal unverzüglich mitzuteilen.

 

6. FÄLLIGKEIT DER BEITRÄGE

Die monatlich vereinbarten Beiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

7. TEILNAHME AM SEPA-LASTSCHRIFTVERFAHREN

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der dem Fitness Fuldatal hierfür ein Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

 

8. ZAHLUNGSVERZUG

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich das Fitness Fuldatal das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Ist das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand, wird die komplette Summe über die komplette Laufzeit fällig. Die Mahnkosten betragen 5€ pro Abbuchung. Die Bankkosten für die Rückbuchung trägt das Mitglied.

 

9. MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT / VERLÄNGERUNG

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bei einer Erstlaufzeit von 6 Monaten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um 3 Monate. Wird die Mitgliedschaft vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, unabhängig vom Kündigungsgrund, wird rückwirkend der Beitrag der kürzeren Erstlaufzeit berechnet. Eine Bearbeitungsgebühr von 29€ gilt als vereinbart. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende bleibt bestehen.

 

10. RECHT ZUR AUSSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNg

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

 

11. KEINE TEILNAHME AN VERFAHREN GEMÄSS VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESET

Das Fitness Fuldatal ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

 

12. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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